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FAQ

Häufige Fragen

1. Wann benötige ich ein Gutachten?

Sie benötigen bei allen Schadenfällen über 1.000,00 € ein Schadengutachten, um Ihre berechtigten Interessen gegenüber dem Schädiger oder seinem Versicherer durchzusetzen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen Sie die Weisung Ihrer eigenen Versicherung einholen.

2. Gutachten oder Kostenvoranschlag – wo ist der Unterschied?

Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist eine unverbindliche Kostenschätzung der Werkstatt. Bei Schäden unter 1.000,00 € reicht der Kostenvoranschlag aus. Das Gutachten ist eine rechtsverbindliche Beurteilung eines Sachverständigen, in der dieser zu allen Punkten wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert oder auch Wertminderung Stellung nimmt.

3. Was kostet ein Schadengutachten?

Dazu haben sich im Markt verschiedene Tabellen der Sachverständigenverbände etabliert. Aufgrund der Schadenhöhe oder der Höhe der Wiederbeschaffungswerte ermitteln sich die Honorare der Sachverständigen. Bei Großkunden können auch Pauschalen zum Einsatz kommen.

4. Wer trägt die Kosten für das Schadengutachten?

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt diese Kosten der Schädiger oder sein Versicherer. Bei selbst verschuldeten Unfällen beauftragt der Kaskoversicherer den Sachverständigen und zahlt ihn auch.

5. Wie wähle ich den passenden KFZ-Sachverständigen aus?

Mit unserem fast bundesweit tätigen Sachverständige*n haben Sie immer eine gute Wahl getroffen. Wir erstellen unsere Gutachten unabhängig, neutral und mit einer hohen Fachkompetenz.

6. Wo wird das Fahrzeug begutachtet?

Je nach Schadenhöhe und Schadenumfang wird das Fahrzeug bei Ihnen zuhause oder in einer Fachwerkstatt besichtigt. Aufgrund der besseren technischen Möglichkeiten empfiehlt sich eine Besichtigung in einer Fachwerkstatt.

7. Wie läuft das Gutachten ab?

Nach der Auftragserteilung und Terminvereinbarung besichtigt der Sachverständige das beschädigte Fahrzeug. Nachdem der Schaden vor Ort aufgenommen wurde, arbeitet der Sachverständig*e das Gutachten aus und ermittelt alle erforderlichen Werte. Danach wird das fertige Produkt zum Auftraggeber verschickt.

8. Welche Unterlagen benötige ich zur Gutachtenerstellung?

Auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Weiterhin sind Nachweise zu durchgeführten Reparaturen oder anderer Investitionen in das Fahrzeug sehr wichtig.

9. Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten bekomme?

Bei Standartgutachten und einer verfügbaren E-Mail-Adresse liegt das Gutachten im Regelfall (PKW) nach 3 Arbeitstagen beim Auftraggeber vor.

10. Was mache ich, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist?

In diesen Fällen sollten Sie die Polizei rufen und ggfs. einen Verkehrsanwalt einschalten.

11. Wie geht es nach dem Gutachten weiter?

In der Regel reguliert der betroffene Versicherer den Schaden sehr kurzfristig durch Zahlung der Schadensumme an den Geschädigten. Bei unklaren Schuldfragen holt sich der Versicherer weitere Informationen ein und beauftragt ggfs. einen Sachverständige*n seines Vertrauens.

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